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StVG § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung

StVG § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung

[ Auszug: Im Fall der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den ... ]